EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Was ist eine EÜR
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfache und praktische Methode, den Gewinn einer Organisation zu ermitteln. Sie eignet sich besonders für kleinere Vereine, Startups, Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe, die sich den * Aufwand einer Bilanz* sparen möchten.
Mit der EÜR behältst du nicht nur den Überblick über deine Finanzen, sondern erfüllst auch alle steuerlichen Anforderungen schnell und unkompliziert. Wer sie korrekt durchführt, spart Zeit und vermeidet unnötige Nachfragen des Finanzamts – ein klarer Vorteil für alle, die effizient arbeiten möchten.
Wer darf seinen Gewinn mit der EÜR ermitteln?
Der Einsatz der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist, mit Ausnahme der Freiberufler, an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen gebunden.
Gesetzliche Regelung
Die Grundlage für die Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Dort ist geregelt, dass Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können, solange sie nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu erstellen.
Aus diesem Grund wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch „4/3-Rechnung“ genannt.
Im Einzelnen gilt:
Erfüllt ein Unternehmen diese Kriterien nicht, ist eine Bilanzierung mit doppelter Buchführung erforderlich.
Wird eine der genannten Grenzen überschritten, informiert das Finanzamt darüber, dass die Buchführungspflicht gilt. Diese beginnt **im Jahr nach der Mitteilung des Finanzamts
Unternehmer | Gewinngrenze | Umsatzgrenze | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Freiberufler | – | – | Keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung |
Gewerbliche Unternehmen, Ich-AGs, Vereine | 80.000 EUR / Jahr | 800.000 EUR / Jahr | Keine Eintragung im Handelsregister erlaubt |
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